Arbeitsunfälle

Fälle, die durch Unfälle am Arbeitsplatz, oder auf dem Weg von und zur Arbeit geschehen, besitzen die Möglichkeit doppelten Schutzes für den Geschädigten.

Bei einigen Schadensformen ist, nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, die Inail zuständig, und zwar durch einen Schutz, der in Kraft tritt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsunfall anzeigt.

Gestione Sinistri kann eingreifen, um vom zivilrechtlich Verantwortlichen und/oder seiner Versicherung die Entschädigung der sogenannten Schadensdifferenz, zu erreichen, d.h. die Schadensformen, die von der Inail nicht getragen werden: einen Teil des biologischen und vermögensrechtlichen Schadens, den moralischen und existentiellen Schaden und die Berufsunfähigkeit.

Derartige Fälle zu verwalten erfordert eine umfassende Kenntnis der Vorschriften im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, des Unfallhergangs und der daraus resultierenden Aufteilung der Haftung, sowie Geschick bei der Beurteilung der Auswirkungen auf die berufliche Karriere des Geschädigten.
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