Erfolgsverpflichtung

Gestione Sinistri, orientiert sich bei der Bewertung einiger Aspekte, die mit der Beratertätigkeit verbunden sind, an der angelsächsischen Kultur. Sie hat seit ihrer Gründung ein innovatives modus operandi für Italien angewendet: sie schützt ihren Kunden und VERPFLICHTET sich deshalb ihm gegenüber ZUM ERFOLG.


BEI NICHT ERBRACHTER ENTSCHÄDIGUNG WIRD KEIN HONORAR GEFORDERT.


Nach Auszahlung der Entschädigung leistet der Betreute an Gestione Sinistri ein Entgelt in Form eines PROZENTSATZES der erhaltenen Entschädigung, der vorab vereinbart wird. VORTEILE FÜR DEN KUNDEN: KEIN SPESENVORSCHUSS, um Ansprüche geltend zu machen;

KEIN WIRTSCHAFTLICHES RISIKO:


  • der Kunde zahlt der Struktur das Honorar erst in der abschließenden Phase, nach erfolgter Zahlung der Entschädigung
  • für den Fall, dass keine Entschädigung geleistet wird, übernimmt Gestione Sinistri die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, ohne irgendwelche Forderungen an den Kunden zu stellen. GARANTIE MIT BESTEM SCHUTZ, das beste Ergebnis für den Kunden auszuhandeln, deckt sich mit dem Interesse von Gestione Sinistri, weil ihr Honorar mit dem objektiv erzielten Erfolg verbunden ist.

TRANSPARENZ, die von den beiden Seiten, Gestione Sinistri und dem Geschädigten, eingegangenen Verpflichtungen werden durch eine schriftliche Vereinbarung formalisiert, in der die Garantien für den Kunden von Anfang an klar dargestellt sind.
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